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Würden Sie wahllos jedem Ihrer Mitarbeiter einen Firmenwagen im Wert von 50.000,-- € anvertrauen? Nein? Warum denn dann einen Gabelstapler im gleichen Wert?
Nach einer Studie der Berufsgenossenschaft haben 35% aller Gabelstaplerfahrer keinen Fahrausweis und somit dem Unternehmer ihre Eignung zum Bedienen eines Flurförderzeugs nicht nachgewiesen.
Der Unternehmer ist zudem gem. BGV D 27 verpflichtet, nur Gabelstaplerfahrer einzusetzen, die entsprechend ausgebildet sind, ihre Eignung nachgewiesen haben und schriftlich beauftragt sind.
Wir unterstützen sie bei der Ausbildung Ihrer Gabelstaplerfahrer.